Batterieverordnung und Entsorgung

Hinweise zur Batterieverordnung
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre Batterien auch im Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien bitte an unsere Anschrift. Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien:
BatterieverordnungPb = Batterie enthält Blei
Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber

Rücknahme von Elektrogeräten nach ElektroG
TonneDie Verbraucher sind zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Die betroffenen Altgeräte, wie auch Batterien und Akkus (gekennzeichnet durch das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, siehe Abbildung), sind nicht zur Entsorgung über den Hausmüll zulässig.
Altgeräte aus privaten Haushalten können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Dabei sind Altbatterien und Akkus, die nicht fest mit dem Gerät verbunden sind, vor der Abgabe an einer Sammelstelle von diesem zu trennen. Sollten auf dem Altgerät personenbezogen Daten gespeichert sein, so sind diese vom Endnutzer vor der Entsorgung zu löschen.
Altgeräte können bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenfrei abgegeben werden. Altgeräte mit einer Kantenlänge von max. 25cm können Sie unabhängig vom Neukauf kostenfrei und in haushaltsüblichen Mengen bei uns direkt abgeben oder an uns schicken. Kontaktieren Sie im Fall der Versendung unseren Kundenservice für die Versandabwicklung.